Zum Inhalt springen
EUAILaw.com
Artikel / Anhänge
EU-Produkthaftungsrichtlinie·Erwägungsgrund 6

Erwägungsgrund (6)

Erwägungsgründe 6 / 64

Um sicherzustellen, dass die Produkthaftungsregelung der Union umfassend ist, sollte die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte für alle beweglichen Sachen, einschließlich Software, gelten, auch wenn diese in andere bewegliche Sachen integriert oder in unbeweglichen Sachen installiert sind.