Richtlinie (EU) 2016/680
Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz
Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden
Artikel↓
Kapitel I — Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II — Grundsätze
- 4Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- 5Fristen für die Speicherung und Überprüfung
- 6Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- 7Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
- 8Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- 9Besondere Verarbeitungsbedingungen
- 10Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- 11Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Kapitel III — Rechte der betroffenen Person
- 12Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- 13Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- 14Auskunftsrecht der betroffenen Person
- 15Einschränkung des Auskunftsrechts
- 16Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- 17Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- 18Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- 19Pflichten des Verantwortlichen
- 20Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- 21Gemeinsam Verantwortliche
- 22Auftragsverarbeiter
- 23Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- 24Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- 25Protokollierung
- 26Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- 27Datenschutz-Folgenabschätzung
- 28Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
- 29Sicherheit der Verarbeitung
- 30Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- 31Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- 32Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- 33Stellung des Datenschutzbeauftragten
- 34Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Kapitel V — Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
- 35Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
- 36Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- 37Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- 38Ausnahmen für bestimmte Fälle
- 39Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
- 40Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VI — Unabhänge Aufsichtsbehörden
Kapitel VII — Zusammenarbeit
Kapitel VIII — Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte
Kapitel X — Schlussbestimmungen
- 59Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
- 60Bestehende Unionsrechtsakte
- 61Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
- 62Berichte der Kommission
- 63Umsetzung
- 64Inkrafttreten
- 65Adressaten
Präambel · Erwägungsgründe
Erwägungsgründe (1-107)
Anhänge (0)
Schlussformel
Geschehen zu Straßburg am 27. April 2016.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J.A. HENNIS-PLASSCHAERT