Richtlinie (EU) 2016/680
Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz
Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden
Artikel↓
Kapitel I — Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II — Grundsätze
- 4Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- 5Fristen für die Speicherung und Überprüfung
- 6Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- 7Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
- 8Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- 9Besondere Verarbeitungsbedingungen
- 10Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- 11Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Kapitel III — Rechte der betroffenen Person
- 12Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- 13Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- 14Auskunftsrecht der betroffenen Person
- 15Einschränkung des Auskunftsrechts
- 16Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- 17Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- 18Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- 19Pflichten des Verantwortlichen
- 20Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- 21Gemeinsam Verantwortliche
- 22Auftragsverarbeiter
- 23Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- 24Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- 25Protokollierung
- 26Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- 27Datenschutz-Folgenabschätzung
- 28Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
- 29Sicherheit der Verarbeitung
- 30Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- 31Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- 32Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- 33Stellung des Datenschutzbeauftragten
- 34Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Kapitel V — Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
- 35Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
- 36Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- 37Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- 38Ausnahmen für bestimmte Fälle
- 39Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
- 40Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VI — Unabhänge Aufsichtsbehörden
Kapitel VII — Zusammenarbeit
Kapitel VIII — Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte
Kapitel X — Schlussbestimmungen
- 59Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
- 60Bestehende Unionsrechtsakte
- 61Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
- 62Berichte der Kommission
- 63Umsetzung
- 64Inkrafttreten
- 65Adressaten
Präambel · Erwägungsgründe
Erwägungsgründe (1-107)
Kapitel (10)
65 ArtikelAllgemeine Bestimmungen
Grundsätze
Rechte der betroffenen Person
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
Unabhänge Aufsichtsbehörden
Zusammenarbeit
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Durchführungsrechtsakte
Schlussbestimmungen
Schlussformel
Geschehen zu Straßburg am 27. April 2016.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J.A. HENNIS-PLASSCHAERT