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Richtlinie (EU) 2016/680

Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz

Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden

In Kraft seit 5. Mai 2016|Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Mai 2016|65 Artikel · 0 Anhänge · 107 Erwägungsgründe
Artikel

Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte

Präambel · Erwägungsgründe

Erwägungsgründe (1-107)

Erkunden →

Anhänge (0)

Schlussformel

Geschehen zu Straßburg am 27. April 2016.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

M. SCHULZ

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J.A. HENNIS-PLASSCHAERT