Verordnung (EU) 2023/1230
EU-Maschinenverordnung
Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG
Artikel / Anhänge↓
Kapitel I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- 1Gegenstand
- 2Anwendungsbereich
- 3Begriffsbestimmungen
- 4Freier Verkehr
- 5Schutz von Personen während der Installation oder Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten
- 6Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten, die in Anhang I aufgeführt sind und den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen
- 7Sicherheitsbauteile
- 8Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
- 9Spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
Kapitel II — PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE
- 10Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten
- 11Pflichten der Hersteller von unvollständigen Maschinen
- 12Bevollmächtigte
- 13Pflichten der Einführer von Maschinen und dazugehörigen Produkten
- 14Pflichten der Einführer unvollständiger Maschinen
- 15Pflichten der Händler für Maschinen und dazugehörige Produkte
- 16Pflichten der Händler für unvollständige Maschinen
- 17Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- 18Sonstige Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers gelten
- 19Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III — KONFORMITÄT DER IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DIESER VERORDNUNG FALLENDEN PRODUKTE
- 20Vermutung der Konformität von in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten
- 21EU-Konformitätserklärung für Maschinen und dazugehörige Produkte
- 22EU-Erklärung über den Einbau einer unvollständigen Maschine
- 23Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- 24Vorschriften für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an Maschinen und dazugehörigen Produkten
Kapitel IV — KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Kapitel V — NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN
- 26Notifizierung
- 27Notifizierende Behörden
- 28Anforderungen an notifizierende Behörden
- 29Informationspflichten der notifizierenden Behörden
- 30Anforderungen an notifizierte Stellen
- 31Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen
- 32Einsatz von Unterauftragnehmern und Zweigunternehmen durch die notifizierten Stellen
- 33Antrag auf Notifizierung
- 34Notifizierungsverfahren
- 35Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
- 36Änderungen der Notifizierungen
- 37Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- 38Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- 39Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
- 40Meldepflichten der notifizierten Stellen
- 41Erfahrungsaustausch
- 42Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI — ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION
- 43Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten, die mit einem Risiko verbunden sind
- 44Schutzklauselverfahren der Union
- 45Konforme, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Produkte, die mit einem Risiko verbunden sind
- 46Formale Nichtkonformität
Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN
Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN
Kapitel IX — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anhänge
- IKATEGORIEN VON MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN, AUF DIE EINES DER IN ARTIKEL 25 ABSÄTZE 2 UND 3 GENANNTEN VERFAHREN ANZUWENDEN IST
- IINICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE
- IIIGRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN FÜR KONSTRUKTION UND BAU VON MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN
- IVTechnische Dokumentation
- VEU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UND EU-EINBAUERKLÄRUNG
- VIINTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE — (Modul A)
- VIIEU-BAUMUSTERPRÜFUNG — (Modul B)
- VIIIKONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE — (Modul C)
- IXKONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER UMFASSENDEN QUALITÄTSSICHERUNG — (Modul H)
- XKONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER EINZELPRÜFUNG — (Modul G)
- XIMONTAGEANLEITUNG FÜR EINE UNVOLLSTÄNDIGE MASCHINE
- XIIENTSPRECHUNGSTABELLE
Präambel · Erwägungsgründe
Erwägungsgründe (1-86)
Anhänge (12)
Schlussformel
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 14. Juni 2023.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. METSOLA
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. ROSWALL