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Artikel / Anhänge

Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Anhänge

Erwägungsgründe →
EU-Maschinenverordnung·Anhang II

NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE

NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE

  • Trennende Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
  • Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  • Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang I Teil B Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
  • Logikeinheiten zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen.
  • Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
  • Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
  • Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess der Maschine beteiligt sind.
  • Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
  • Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
  • NOT-HALT-Befehlsgeräte.
  • Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
  • Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang III Abschnitte 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6.
  • Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
  • Überrollschutzaufbau (ROPS).
  • Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
  • Zweihandschaltungen.
  • Die folgenden Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
    • Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung für Fahrschachttüren;
    • Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
    • Geschwindigkeitsbegrenzer;
    • energiespeichernde Puffer mit nicht linearer Kennlinie oder mit Rücklaufdämpfung;
    • energieverzehrende Puffer;
    • Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
    • Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauteilen.
  • Software, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt.
  • Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
  • Filterungssysteme, die dazu bestimmt sind, zum Schutz der Bediener oder anderer Personen vor gefährlichen Stoffen und Substanzen einschließlich Pflanzenschutzmitteln in Maschinenkabinen eingebaut zu werden, und Filter für solche Filterungssysteme.