EU-Maschinenverordnung·Anhang II
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE
- Trennende Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
- Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
- Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang I Teil B Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
- Logikeinheiten zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen.
- Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
- Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
- Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess der Maschine beteiligt sind.
- Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
- Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
- NOT-HALT-Befehlsgeräte.
- Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
- Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang III Abschnitte 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6.
- Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
- Überrollschutzaufbau (ROPS).
- Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
- Zweihandschaltungen.
- Die folgenden Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
- Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung für Fahrschachttüren;
- Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
- Geschwindigkeitsbegrenzer;
- energiespeichernde Puffer mit nicht linearer Kennlinie oder mit Rücklaufdämpfung;
- energieverzehrende Puffer;
- Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
- Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauteilen.
- Software, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt.
- Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
- Filterungssysteme, die dazu bestimmt sind, zum Schutz der Bediener oder anderer Personen vor gefährlichen Stoffen und Substanzen einschließlich Pflanzenschutzmitteln in Maschinenkabinen eingebaut zu werden, und Filter für solche Filterungssysteme.