Verordnung (EU) 2016/679
Datenschutz-Grundverordnung
Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung)
Artikel↓
Kapitel I — Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II — Grundsätze
- 5Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- 6Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- 7Bedingungen für die Einwilligung
- 8Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- 9Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- 10Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- 11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel III — Rechte der betroffenen Person
- 12Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- 13Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- 14Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- 15Auskunftsrecht der betroffenen Person
- 16Recht auf Berichtigung
- 17Recht auf Löschung („ Recht auf Vergessenwerden “)
- 18Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- 19Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- 20Recht auf Datenübertragbarkeit
- 21Widerspruchsrecht
- 22Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- 23Beschränkungen
Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- 24Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- 26Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
- 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- 28Auftragsverarbeiter
- 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- 32Sicherheit der Verarbeitung
- 33Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- 34Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- 35Datenschutz-Folgenabschätzung
- 36Vorherige Konsultation
- 37Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- 38Stellung des Datenschutzbeauftragten
- 39Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- 40Verhaltensregeln
- 41Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
- 42Zertifizierung
- 43Zertifizierungsstellen
Kapitel V — Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
- 44Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- 45Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- 47Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- 49Ausnahmen für bestimmte Fälle
- 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VI — Unabhängige Aufsichtsbehörden
Kapitel VII — Zusammenarbeit und Kohärenz
- 60Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- 61Gegenseitige Amtshilfe
- 62Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- 63Kohärenzverfahren
- 64Stellungnahme Ausschusses
- 65Streitbeilegung durch den Ausschuss
- 66Dringlichkeitsverfahren
- 67Informationsaustausch
- 68Europäischer Datenschutzausschuss
- 69Unabhängigkeit
- 70Aufgaben des Ausschusses
- 71Berichterstattung
- 72Verfahrensweise
- 73Vorsitz
- 74Aufgaben des Vorsitzes
- 75Sekretariat
- 76Vertraulichkeit
Kapitel VIII — Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- 77Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- 78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- 79Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- 80Vertretung von betroffenen Personen
- 81Aussetzung des Verfahrens
- 82Haftung und Recht auf Schadenersatz
- 83Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- 84Sanktionen
Kapitel IX — Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
- 85Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- 86Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- 87Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- 88Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- 89Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- 90Geheimhaltungspflichten
- 91Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
Kapitel X — Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel XI — Schlussbestimmungen
Präambel · Erwägungsgründe
Erwägungsgründe (1-173)
Anhänge (0)
Schlussformel
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J.A. HENNIS-PLASSCHAERT