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Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Anhänge

Erwägungsgründe →
EU-Maschinenverordnung·Artikel 54

Inkrafttreten und Anwendung

Gilt ab 20. Januar 2027· Art. 54(2)

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 14. Januar 2027.

Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten:

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