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Artikel / Anhänge

Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Anhänge

Erwägungsgründe →
EU-Maschinenverordnung·Artikel 51

Aufgehobene Rechtsvorschriften

Gilt seit 20. Januar 2027· Art. 54(2)

Die Richtlinie 73/361/EWG wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie 73/361/EWG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

Die Richtlinie 2006/42/EG wird mit Wirkung vom 14. Januar 2027 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie 2006/42/EG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XII zu lesen.