Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz·Artikel 59
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
Gilt seit 6. Mai 2018· Art. 63(1)
Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 aufgehoben.
Verweise auf den in Absatz 1 genannten aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf diese Richtlinie.