Erwägungsgrund (32)
Erwägungsgründe 32 / 64
Um der zunehmenden Häufigkeit miteinander verbundener Produkte Rechnung zu tragen, sollten bei der Beurteilung der Sicherheit eines Produkts die vernünftigerweise vorhersehbaren Auswirkungen anderer Produkte auf das betreffende Produkt berücksichtigt werden, etwa innerhalb eines Smart-Home-Systems. Die Auswirkungen der Fähigkeit eines Produkts, nach seinem Inverkehrbringen oder seiner Inbetriebnahme zu lernen oder neue Funktionen zu erwerben, auf die Sicherheit eines Produkts sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um der berechtigten Erwartung Rechnung zu tragen, dass die Software eines Produkts und die zugrunde liegenden Algorithmen so konzipiert sind, dass ein gefährliches Produktverhalten verhindert wird. Folglich sollte ein Hersteller, der ein Produkt entwickelt, das die Fähigkeit aufweist, unerwartetes Verhalten zu entwickeln, auch weiterhin für ein Verhalten haften, das einen Schaden verursacht. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass viele Produkte im digitalen Zeitalter auch nach dem Inverkehrbringen weiterhin der Kontrolle des Herstellers unterliegen, sollte bei der Beurteilung der Sicherheit eines Produkts auch der Zeitpunkt berücksichtigt werden, zu dem ein Produkt die Kontrolle des Herstellers verlässt. Es kann auch festgestellt werden, dass ein Produkt aufgrund seiner Sicherheitslücken im Bereich der Cybersicherheit fehlerhaft ist, etwa wenn das Produkt die sicherheitsrelevanten Cybersicherheitsanforderungen nicht erfüllt.