Zum Inhalt springen
EUAILaw.com
Artikel

Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte

Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz·Erwägungsgrund 91

Erwägungsgrund (91)

Erwägungsgründe 91 / 107

Durchführungsrechtsakte über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in einem Drittland, in einem Gebiet oder einem spezifischen Sektor in einem Drittland oder in einer internationalen Organisation, über das Format und die Verfahren für Amtshilfe und die Vorkehrungen für den elektronischen Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und zwischen Aufsichtsbehörden und dem Ausschuss sollten im Wege des Prüfverfahrens festgelegt werden, da es sich um Rechtsakte von allgemeiner Tragweite handelt.