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Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte

Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz·Erwägungsgrund 42

Erwägungsgrund (42)

Erwägungsgründe 42 / 107

Der betroffenen Person sollten zumindest folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden: die Identität des Verantwortlichen, die Existenz des Verarbeitungsvorgangs, die Zwecke der Verarbeitung, das Beschwerderecht und das Bestehen eines Rechts auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen. Dies könnte auf der Website der zuständigen Behörde erfolgen. Außerdem sollte die betroffene Person in bestimmten Fällen und zur Ermöglichung der Ausübung ihrer Rechte über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung und die Speicherfrist informiert werden, soweit diese zusätzlichen Informationen unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände, unter denen die Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um gegenüber der betroffenen Person eine Verarbeitung nach Treu und Glauben zu gewährleisten.