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Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte

Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz·Erwägungsgrund 41

Erwägungsgrund (41)

Erwägungsgründe 41 / 107

Fordert der Verantwortliche zusätzliche Informationen an, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind, so sollten diese Informationen nur für diesen konkreten Zweck verarbeitet werden und nicht länger gespeichert werden, als es für diesen Zweck notwendig ist.