Zum Inhalt springen
EUAILaw.com
Artikel

Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel IX — Durchführungsrechtsakte

Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz·Erwägungsgrund 9

Erwägungsgrund (9)

Erwägungsgründe 9 / 107

Auf dieser Grundlage sind in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) allgemeine Bestimmungen für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union niedergelegt.

  • (5)Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Ersetzung von Richtlinie 95/46/EC (Datenschutz-Grundverordnung) (Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).