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Artikel / Anhänge

Kapitel VI — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Cyberresilienz-Verordnung·Erwägungsgrund 103

Erwägungsgrund (103)

Erwägungsgründe 103 / 130

Die Notifizierung einer Konformitätsbewertungsstelle sollte der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten von der notifizierenden Behörde über das NANDO-Informationssystem (New Approach Notified and Designated Organisations, Informationssystem für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen) übermittelt werden. Das NANDO-Informationssystem ist das von der Kommission entwickelte und verwaltete elektronische Notifizierungsinstrument, mit dem eine Liste aller notifizierten Stellen geführt wird.