EU-Maschinenverordnung·Erwägungsgrund 81
Erwägungsgrund (81)
Erwägungsgründe 81 / 86
Die Rückverfolgbarkeit von Maschinendaten, die für die technischen Unterlagen und für Marktüberwachungszwecke erforderlich sind, sollte den Vertraulichkeitsregeln zum Schutz der Hersteller entsprechen.