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Artikel / Anhänge

Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Anhänge

Erwägungsgründe →
EU-Maschinenverordnung·Erwägungsgrund 81

Erwägungsgrund (81)

Erwägungsgründe 81 / 86

Die Rückverfolgbarkeit von Maschinendaten, die für die technischen Unterlagen und für Marktüberwachungszwecke erforderlich sind, sollte den Vertraulichkeitsregeln zum Schutz der Hersteller entsprechen.