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Artikel / Anhänge

Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Anhänge

Erwägungsgründe →
EU-Maschinenverordnung·Erwägungsgrund 46

Erwägungsgrund (46)

Erwägungsgründe 46 / 86

Um bei der Schaffung gemeinsamer Spezifikationen, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Verordnung abdecken, möglichst effizient vorzugehen, sollte die Kommission die einschlägigen Interessenträger in den Prozess einbeziehen.