EU-Maschinenverordnung·Erwägungsgrund 50
Erwägungsgrund (50)
Erwägungsgründe 50 / 86
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 enthält ein Verfahren für Einwände gegen harmonisierte Normen, falls diese Normen den Anforderungen der vorliegenden Verordnung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen.