EU-Maschinenverordnung·Erwägungsgrund 61
Erwägungsgrund (61)
Erwägungsgründe 61 / 86
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle die Konformität mit den Kriterien harmonisierter Normen nach, so sollte davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind.