Erwägungsgrund (62)
Erwägungsgründe 62 / 86
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Durchführung der Konformitätsbewertungen von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zu sorgen, müssen auch die Anforderungen an die notifizierenden Behörden und andere Stellen, die bei der Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen tätig sind, festgelegt werden.