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Artikel / Anhänge

Kapitel VII — ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Kapitel VIII — VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Anhänge

Erwägungsgründe →
EU-Maschinenverordnung·Erwägungsgrund 62

Erwägungsgrund (62)

Erwägungsgründe 62 / 86

Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Durchführung der Konformitätsbewertungen von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zu sorgen, müssen auch die Anforderungen an die notifizierenden Behörden und andere Stellen, die bei der Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen tätig sind, festgelegt werden.