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Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel X — Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Datenschutz-Grundverordnung·Erwägungsgrund 70

Erwägungsgrund (70)

Erwägungsgründe 70 / 173

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so sollte die betroffene Person jederzeit unentgeltlich insoweit Widerspruch gegen eine solche — ursprüngliche oder spätere — Verarbeitung einschließlich des Profilings einlegen können, als sie mit dieser Direktwerbung zusammenhängt. Die betroffene Person sollte ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis sollte in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form erfolgen.