Erwägungsgrund (172)
Erwägungsgründe 172 / 173
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012 (17) eine Stellungnahme abgegeben.
Kapitel I — Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II — Grundsätze
Kapitel III — Rechte der betroffenen Person
Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel V — Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Kapitel VI — Unabhängige Aufsichtsbehörden
Kapitel VII — Zusammenarbeit und Kohärenz
Kapitel VIII — Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel IX — Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel X — Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel XI — Schlussbestimmungen
Erwägungsgründe 172 / 173
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012 (17) eine Stellungnahme abgegeben.