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Artikel / Anhänge

Kapitel II — VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH

Kapitel III — HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

Kapitel IV — TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME

Kapitel VIII — EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

Kapitel IX — BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG

Kapitel XI — BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Anhänge

Erwägungsgründe →
Verordnung über künstliche Intelligenz·Erwägungsgrund 147

Erwägungsgrund (147)

Erwägungsgründe 147 / 180

Es ist angezeigt, dass die Kommission den Stellen, Gruppen oder Laboratorien, die gemäß den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union eingerichtet oder akkreditiert sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Produkten oder Geräten wahrnehmen, die unter diese Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, so weit wie möglich den Zugang zu Test- und Versuchseinrichtungen erleichtert. Dies gilt insbesondere für Expertengremien, Fachlaboratorien und Referenzlaboratorien im Bereich Medizinprodukte gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746.