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Artikel / Anhänge

Kapitel II — VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH

Kapitel III — HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

Kapitel IV — TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME

Kapitel VIII — EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

Kapitel IX — BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG

Kapitel XI — BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Anhänge

Erwägungsgründe →
Verordnung über künstliche Intelligenz·Erwägungsgrund 135

Erwägungsgrund (135)

Erwägungsgründe 135 / 180

Unbeschadet des verbindlichen Charakters und der uneingeschränkten Anwendbarkeit der Transparenzpflichten kann die Kommission zudem die Ausarbeitung von Praxisleitfäden auf Unionsebene im Hinblick auf die Ermöglichung der wirksamen Umsetzung der Pflichten in Bezug auf die Feststellung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte erleichtern und fördern, auch um praktische Vorkehrungen zu unterstützen, mit denen gegebenenfalls die Feststellungsmechanismen zugänglich gemacht werden, die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette erleichtert wird und Inhalte verbreitet oder ihre Echtheit und Herkunft überprüft werden, damit die Öffentlichkeit durch KI erzeugte Inhalte wirksam erkennen kann.